Fast alle gesetzlichen Krankenkassen erstatten - zumindest anteilig - die Kosten einer ärztlich verordneten Ernährungstherapie in Form einer individuellen, persönlichen Beratung oder Kleingruppenschulung.
Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:
1. die Vorlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung
2. die vorherige Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse durch
Vorlage eines Kostenvoranschlags
Besorgen Sie sich von Ihrem Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Diese reichen Sie dann zusammen mit unserem Kostenvoranschlag (siehe Formulare) bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie erhalten hiernach eine schriftliche Bestätigung über die Höhe der Krankenkassenbeteiligung.
Die Höhe der Kostenerstattung kann von jeder Krankenkasse selbst festgesetzt werden. Erfreulicherweise erkennen immer mehr Krankenkassen, dass die Ernährungstherapie eine effektive Maßnahmen zur Unterstützung der Heilung von Erkrankungen ist und haben ihre Leistungen hierdrauf angepasst.
Da es in Deutschland ca. 100 verschiedene gesetzliche Krankenkassen gibt und sich die Erstattungshöhe immer wieder ändern kann, können wir Ihnen keine verbindliche Auskunft erteilen.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen geben in Ihrem Erstattungsbescheid an, dass Sie einen gewissen Umfang von Beratungen mit einem bestimmten Betrag übernehmen (z.B. 5 Termine á 50 Euro).
AOK Versicherte: bis Ende 2023 können Beratungen noch zu 100% direkt von uns mit der AOK abgerechnet werden - für sie entstehen KEINE Kosten. Ab 2024 wird die AOK in Baden-Württemberg nur noch maximal 210 Euro pro Jahr übernehmen.
BKK Bosch Versicherte: Können sich weiterhin freuen - Sie können direkt mit der ärztlichen Bescheinigung einen Termin bei uns vereinbaren. Wir können 5 Termine direkt mit der Krankenkasse pro Jahr abrechnen. Sie müssen vor der Beratung keinen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, so dass wir direkt loslegen können!
Auch dies entscheidet jede Krankenkasse für sich. In der Regel kann eine Kostenerstattung 1x/ Jahr oder nach 12 Monaten erneut in Anspruch genommen werden. Auf der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung kann hierbei auch die gleiche Indikation / Erkrankung, wie im letzten Jahr angegeben sein. Einige Krankenkassen erstatten auch mehrmals im Jahr, z.B. bei Vorlage einer neuen Bescheinigung mit Angabe einer neuen Indikation/ Erkrankung.
Gut zu wissen: Neben der Kostenerstattung einer individuellen Ernährungstherapie mit ärztlicher Bescheinigung, können Sie ZUSÄTZLICH eine Kostenerstattung von Kursen von Ihrer Krankenkassen erhalten.
Unsere zertifizierten Kurse werden von allen gesetzlichen Krankenkassen - zumindest anteilig - erstattet. Im Rahmen von Präventionsangeboten und Bonus-Programmen beteiligen Sie sich in unterschiedlicher Höhe und Umfang.
Voraussetzung und Ablauf für die Kostenerstattung:
- sie brauche keine ärztliche Bescheingung
- sie brauchen vorher keine Beantragung der Kostenerstattung vorzunehmen
- die Höhe der Kostenerstattung erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse
- nach Teilnahme am Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei
Ihrer Krankenkassen einreichen können
- in der Regel müssen Sie mind. an 80% der Termine teilgenommen haben, damit
sie - zumindest anteilig - die Kursgebühr erstattet bekommen.
Gut zu wissen: Viele Krankenkassen honorieren die Teilnahme doppelt, indem Ihnen Kursgebühren erstattet UND zusätzlich Punkte im Bonus Programm angerechnet werden - fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach !