Sie finden uns an 2 Standorten: - Reutlingen - Hohenstein MIT KRANKENKASSENANERKENNUNG
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Ernährungstherapie als Heilmittel

Die Ernährungstherapie gehört - wie die Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie - als anerkanntes Heilmittel zu den Anwendungen und Behandlungen, die ärztlich verordnet werden können und von anerkannten Leistungserbringern, zu denen wir gehören, durchgeführt werden.


Gut zu wissen: Heilmittel spielen eine wichtige Rolle bei der medizinischen Behandlung und sind Teil jedes Tarifs.

Unter welchen Voraussetzungen erstattet die PKV die Kosten für Heilmittel?

Ist krankheitsbedingt eine Umstellung der Essgewohnheiten notwendig, ist die Unterstützung durch eine Ernährungstherapie sicherlich sinnvoll (z. B. bei Diabetes, Krebserkrankungen, Unverträglichkeiten, Reizdarm und vielen Stoffwechselerkrankungen) und der Arzt kann Ihnen hierfür eine ärztliche Notwendigkeitsbscheinigung ausfüllen.

Wie lange ist eine ärztliche Notwendigkeitbescheinigung zur Ernährungstherapie gültig?

Es gibt keine Fristen, wann nach einer ärztlichen Verordnung von Heilmitteln die Behandlung beginnen muss. Das betrifft auch den Zeitrahmen, innerhalb dessen die Behandlungstermine stattfinden, sowie die Dauer notwendiger Unterbrechungen der Behandlung.

Wie viele Termine kann ich in Anspruch nehmen?

Wie viele Behandlungstermine Sie aufgrund einer Heilmittel-Verordnung wahrnehmen, entscheidet sich allein danach, was medizinisch notwendig ist. Es gibt weder Mindest- noch Höchstmengen je Verordnung.

Woher weiß ich, ob in meinem Tarif die Ernährungstherapie als Heilmittel enthalten ist?

Viele Krankenversicherer verweisen in ihren Tarifbedingungen auf die Bundesbeihilfeverordnung. Dort ist die Ernährungstherapie als Heilmittel 2018 aufgenommen worden. (siehe Dokument weiter unten).

 

Andere PKV-Unternehmen haben eigene Heilmittelverzeichnisse, die wiederum zum Teil mit der Bundesbeihilfeverordnung übereinstimmen.

In welcher Höhe übernimmt die PKV die Kosten für Heilmittel?

Private Krankenversicherungen (PKV) können frei entscheiden, wie sie die Kostenerstattung von Heilmitteln regeln. Grundsätzlich bieten sich dabei drei Varianten an:

 

    • Ihre PKV verweist auf die Bundesbeihilfeverordnung. Dabei kann sie

      identische Beträge oder eine prozentuale Erstattung bzw. ein Mehrfaches der

      beihilfefähigen Höchstsätze vorsehen. (siehe Tabelle "Höchstsätze 

      Bundesbeihilfe")
    • Ihre PKV formuliert nur allgemein, dass Heilmittel erstattet werden. In

       diesem Fall übernimmt sie mindestens die Kosten im Rahmen der „üblichen

       Vergütung". (siehe Tabelle "Höchstsätze Bundesbeihilfe")
    • Ihre PKV fügt den Tarifbedingungen ein eigenes Heilmittelverzeichnis mit

       Preisliste bei. Leistungen, die im Versicherungsvertrag mit Ihnen vereinbart

       sind, darf die private Krankenversicherung nicht einseitig ändern.

 

 

Gut zu wissen: Die Ernährungstherapie wurde erst 2018 als Heilmittel in die Bundesbeihilfeverordnung mit aufgenommen. Die privaten Krankenkassen müssen, um sich an die Kostenentwicklung und den medizinischen Fortschritt anzupassen, entsprechend Ihre Versicherungsverträge formulieren und anpassen.

     
Im Einzelfall sollten Sie Ihre private Krankenversicherung darauf aufmerksam machen, dass die Ernährungstherapie vor einigen Jahren neu in die Heilmittelliste mit aufgenommen worden ist.

Tab.: Höchstsätze Bundesbeihilfe Ernährungstherapie

Aufnahme der Ernährungstherapie in die Bundesbeihilfe mit Höchstsätzen
Vorgriffregelung_Bundesbeihilfe VO_Heilm[...]
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© Praxis für Ernährungsberatung - Daniela Homoth & Team