Um eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie von Ihrem Arzt ein Rezept oder eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Lassen Sie hier bitte den Grund für die Beratung eintragen wie z.B::
- eine vorliegende Erkrankung (Diabetes, Allergie)
- Symptome (Verdauungsbeschwerden, Sodbrennen, Hautreaktionen)
- oder auch Verdachtsdiagnose (V.a. Mangelernährung)
Die Bescheinigung kann von jedem Arzt (Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt, Arzt in der Klinik) ausgestellt werden.
Um bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenbeteiligung für die Beratung zu beantragen, schicken Sie uns einfach Ihre Bescheinigung per Email zu. Wir kümmern uns dann um alles.
Sie können zum Erstgespräch gerne ein ausgefülltes Ernährungs-(Symptom)-Protoll mitbringen. Nutzen Sie bitte folgende Vorlage:
Wie beantrage ich eine Reha-Nachsorge?
Lassen Sie sich in der Reha-Klinik vom behandelnden Arzt folgendes Formular ausfüllen:
Dieses Formular gilt als Kostenzusage - eine zusätzliche Genehmigung ist NICHT notwendig. Lassen Sie diese Formular noch während der Reha ausfüllen und schicken Sie es uns per Email zu. Wir können dann direkt einen ersten Termin vereinbaren.