Um eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie von Ihrem Arzt eine sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Lassen Sie hier bitte den Grund für die Beratung eintragen wie z.B::
- eine vorliegende Erkrankung (Diabetes, Allergie)
- Symptome (Verdauungsbeschwerden, Sodbrennen, Hautreaktionen)
- oder auch Verdachtsdiagnose (V.a. Mangelernährung)
WICHTIG:
Sollten Sie mehrere Erkrankungen oder Beschwerden haben, dann lassen Sie sich bitte erstmal nur einen Grund auf die ärztliche Bescheinigung schreiben. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse eine anteilige oder vollständige Erstattung der Beratungskosten für diese Bescheinigung. Wenn Sie eine weitere Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann besorgen Sie sich bitte einen neue ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit einem anderen Grund für die Beratung. Hierdurch ist es möglich, dass Sie weitere Beratungstermine von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
Die Bescheinigung kann von jedem Arzt (Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt, Arzt in der Klinik) ausgestellt werden.
Mit der Bescheinigung können Sie einen Antrag bei der Krankenkasse für eine Kostenübernahme stellen.
Reichen Sie einfach die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkassen ein und vereinbaren Sie einen Termin bei uns.
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Sie können zum Erstgespräch gerne ein ausgefülltes Ernährungs-(Symptom)-Protoll mitbringen. Nutzen Sie bitte folgende Vorlage: