Wenn Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung haben, dann können Sie sich direkt mit uns für eine Terminvereinbarung in Verbindung setzen - Sie brauchen sich nicht um eine Kostenerstattung kümmern.
Wir können pro Jahr bis zu 5 Termine direkt mit der BKK Bosch abrechnen.
WICHTIG:
Lassen Sie auf der ärztlichen Bescheinigung erstmal nur einen Grund für die Ernährungsberatung eintragen (z.B. Übergewicht oder erhöhtes Cholesterin oder Darmbeschwerden). Möglicherweise erhalten Sie hierdurch die Möglichkeit, mit einer weiteren ärztlichen Bescheinigung mit einer anderen Diagnosen eine erneute Kostenübernahme für weitere Termine bewilligt zu bekommen.