Da es in Deutschland ca. 100 verschiedene gesetzliche Krankenkassen gibt und sich die Erstattungshöhe immer wieder ändern kann, können wir Ihnen vor der Beantragung keine verbindliche Auskunft erteilen und empfehlen, dass Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Ihre Krankenkasse benötigt einen Kostenvoranschlag von uns? Den finden Sie hier.
Auch dies entscheidet jede Krankenkasse für sich. In der Regel kann eine Kostenerstattung 1x/ Jahr oder nach 12 Monaten erneut in Anspruch genommen werden. Auf der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung kann hierbei auch die gleiche Indikation / Erkrankung, wie im letzten Jahr angegeben sein. Einige Krankenkassen erstatten auch mehrmals im Jahr, z.B. bei Vorlage einer neuen Bescheinigung mit Angabe einer neuen Indikation/ Erkrankung.
Gut zu wissen: Neben der Kostenerstattung einer individuellen Ernährungstherapie mit ärztlicher Bescheinigung, können Sie ZUSÄTZLICH eine Kostenerstattung von Kursen von Ihrer Krankenkassen erhalten.
Sie können an unseren Kursen zusätzlich zu den Einzelberatungen teilnehmen und von einer Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse profitieren.
- sie brauchen keine ärztliche Bescheingung um an Kursen teilzunehmen
- Fragen Sie Ihre Krankenkasse, was für Ernährungskurse gezahlt wird
Gut zu wissen: Viele Krankenkassen honorieren die Teilnahme doppelt, indem Ihnen Kursgebühren erstattet werden UND zusätzlich Punkte im Bonus Programm angerechnet werden - fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach !