mit Krankenkassenanerkennung
       mit Krankenkassenanerkennung

Kostenerstattung

Aufgrund unserer Qualifikation übernehmen alle gesetzlichen Krankenkasse, die Beihilfe und viele private Krankenversicherungen - zumeist anteilig- die Beratungskosten.

 

Die Höhe der Kostenerstattung unterscheidet sich von den einzelnen Krankenkassen und sollte VOR der Beratung erfragt und beantragt werden.

Hierzu nutzen Sie bitte unsere vorbereiteten Kostenvoranschläge.

 

Für mehr Informationen sehen sie hier:

 

- Gesetzliche Krankenkassen

AOK, BKKs, DAK, Techniker, Barmer, IKK usw.

 

- Private Krankenkassen

Allianz, DVK uvm.

 

- Beihilfe und Heilfürsorge

für Beamte u.a.

 

Stiftung Warentest fragt nach: "Was zahlen die Krankenkassen?"

Finanztest 2/2025: Krankenkassentest Ernährungsberatung und -therapie

 

68 gesetzliche Krankenkassen wurden dazu befragt, welche Zuschüsse sie zu Leistungen der Ernährungsberatung/-therapie zahlen. Es gibt große Unterschiede und bei einigen Kassen sind hohe Zuschüsse möglich. Bei den meisten Kassen liegen diese zwischen 100 und 400 Euro, bei einzelnen noch höher, manchmal sogar vierstellig. Die Tabelle der Stiftung Warentest zeigt, welche Kasse wofür wie viel bezahlt. Die gesamte Auswertung kann man hier nachlesen.

Gutscheine

Verschenken Sie einen Gutschein über unsere Angebote. Wir beraten Sie gerne.

Alle gesetzliche Krankenkassen

können anteilig die Kosten für Beratungen und Kurse übernehmen !

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© Praxis für Ernährungsberatung - Daniela Homoth & Team