Aufgrund unserer Qualifikation übernehmen alle gesetzlichen Krankenkasse, die Beihilfe und viele private Krankenversicherungen - zumeist anteilig- die Beratungskosten.
Die Höhe der Kostenerstattung unterscheidet sich von den einzelnen Krankenkassen und sollte VOR der Beratung erfragt und beantragt werden.
Hierzu nutzen Sie bitte unsere vorbereiteten Kostenvoranschläge.
Für mehr Informationen sehen sie hier:
AOK, BKKs, DAK, Techniker, Barmer, IKK usw.
Allianz, DVK uvm.
für Beamte u.a.
Finanztest 2/2025: Krankenkassentest Ernährungsberatung und -therapie
68 gesetzliche Krankenkassen wurden dazu befragt, welche Zuschüsse sie zu Leistungen der Ernährungsberatung/-therapie zahlen. Es gibt große Unterschiede und bei einigen Kassen sind hohe Zuschüsse möglich. Bei den meisten Kassen liegen diese zwischen 100 und 400 Euro, bei einzelnen noch höher, manchmal sogar vierstellig. Die Tabelle der Stiftung Warentest zeigt, welche Kasse wofür wie viel bezahlt. Die gesamte Auswertung kann man hier nachlesen.