Am 19. September 2019 hat der Gemeinsame Bundessausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Kosten für eine operative Fettabsaugung, die auch als Liposuktion bezeichnet wird, unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse getragen werden. Die Änderungen sind seit Januar 2020 wirksam und gelten befristet bis Dezember 2024
Eine Liposuktion eines Lipödems des Stadiums III können Patientinnen erst dann durchführen lassen, wenn zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (wie beispielsweise ein bestimmter Body Mass Index) und konservative Behandlungsmaßnahmen (Ernährung- und Bewegungstherapie) nicht angeschlagen sind. Diese müssen mindestens über sechs Monate hinweg durchgeführt worden sein.
Die meisten Krankenkassen verlangen den Nachweis über eine Ernährungsberatung, die mindestens 6 Monate für 6 Termine durchgeführt worden ist.
Daher haben wir ein speziellen Pre-Opterations-Angebot. Reichen Sie unseren Kostenvoranschlag gleich bei Ihrer Krankenkasse ein und erkundigen Sie sich über die Kostenübernahme.